Lamechs Tochter fain, die erst Nettrin soll gwesen sein - Frauen als professionelle Stickerinnen
Geschrieben in Sticken am 18.07.2017 von Eva-Maria
Power, Eileen: Medieval Women, The working woman in town and country, Cambridge University Press, 1975.
Dabei war es oftmals üblich, dass die Gattin eines Handwerksmeisters im Betrieb mitarbeitete, bzw. als Witwe das Gewerbe des verstorbenen Mannes fortführen konnte (zumindest, bis die Ausbildung der Lehrlinge abgeschlossen war bzw. sie wieder geheiratet hatte). In England werden Frauen neben männlichen Meistern als Mitglieder in Zünften genannt – z.B. in der Zunft der Bader in York oder der Färber in Bristol. Es kann aber sein, dass es sich hierbei um Witwen verstorbener Meister handelte. Prinzipiell gibt es kaum Nachweise dafür, dass Frauen, die nicht verwitwet waren, das Bürgerrecht (freedom of the city) erhielten oder als Mitglied in eine Zunft aufgenommen wurden. Dass solche Frauen dennoch existierten, beweisen die schriftlichen Verordnungen, die femmes couvertes (also Frauen, die ihr Handwerk alleine ausübten) die Ausbildung von weiblichen Lehrlingen erlaubte. Auch gibt es zahlreiche Hinweise auf zünftige Lehrlinge und weibliche Meister in den Londoner Zunft-Aufzeichnungen und einige Gewerbe – Sattler, Schmiede, Zinngießer - erwähnen explizit „Schwestern der Kunst“ in ihren Statuten, obwohl hier nicht klar ist, ob diese so bezeichneten Frauen Gattinnen oder Witwen von Zunftbrüdern waren oder auch nur an den sozialen Aktivitäten der Zunftgilde partizipierten.
Power, Eileen: Medieval Women, The working woman in town and country, Cambridge University Press, 1975.
In den Frankfurter Zunfturkunden von 1377 werden bereits die Zugangsbedingungen von Männern und Frauen separat genannt. Sie billigten Frauen und ihren Kindern, die das städtische Bürgerrecht genossen, ausdrücklich ebenfalls das Handwerksrecht zu. Ob sie allerdings das gleiche Recht wie männliche Sticker auf eine Werkstatt mit Mitarbeitern und die Ausbildung von Lehrlingen hatten, geht nicht hervor. Eine Neuredaktion Ende des 15. Jahrhunderts bestätigte und konkretisierte nochmals die Situation der Frau im Stickerhandwerk. So war es Witwen von Stickmeistern erlaubt, das Handwerk und die Werkstatt weiterzuführen, ebenso durften Frauen von Stickmeistern in der Werkstatt mitarbeiten und schließlich wiederholten die Verordnungen die Arbeitserlaubnis auch für neu und allein oder mit Kindern in die Zunft eintretende Frauen unter den allgemeinen Beitrittsbedingungen.
Die wiederum einige Jahrzehnte spätere Zunftsatzung von München aus dem Jahr 1442 erlaubte zwar Töchtern und allen Jungfrauen, die das Handwerk erlernt hatten, dieses ordentlich zu betreiben. Doch wurde in keiner der erhaltenen Urkunden ein weiblicher Meister, Geselle oder Lehrling erwähnt.
Die 1583 erlassenen Statuten der Mailänder Stickerzunft (Università) besprachen in den Artikeln 28, 30, 31 und 39 ausdrücklich Frauen als professionelle Stickerinnen, doch waren sie nun eindeutig ungleichberechtigt. Die Statuten unterschieden zwischen Meisterinnen, die Lehrmädchen ausbilden konnten, von den Zuarbeiterinnen, die immer dem Sticker-Unternehmer untergeordnet blieben, der sie mit der Arbeit versorgte, welche sie in Heimarbeit abwickelten. Sie hatten nicht dieselben Befugnisse wie die Männer, wobei allerdings die Geschäftsfähigkeit nicht ausdrücklich definiert wurde. Nur in einem einzigen Fall sahen die Statuten vor, dass eine Frau eine Werkstatt gleich einem Mann leiten konnte: als Witwe eines verstorbenen Stickmeisters.
Die normalen Arbeitsbedingungen der städtischen Sticker scheinen aber eher bescheiden gewesen zu sein, da häufig die Meister nicht in einer eigenen Werkstatt, sondern zu Hause und damit allein oder nur mit Familienangehörigen arbeiteten. Sogar in dem internationalen Stickerzentrum Mailand sind derartige Arbeitsbedingungen bezeugt; dort gab es ,,magistri qui non tenent appothecas apertas" und ,,tenent appothecas apertas", also Sticker mit und ohne Ladenverkauf, mit Werkstatt und nur im häuslichen Bereich.
Uta-Christiane Bergemann: Europäische Stickereien 1250-1650: Katalog des Deutschen Textilmuseums Krefeld, Band 3, 2010.
In Südtirol begegnet uns in einer Notiz des späten 14. Jahrhunderts eine Hermanin die Sneyderin als Inhaberin eines Hauses der Bozner Altstadt, welches ihr wohl als Witwengut von ihrem verstorbenen Schneidergatten verblieben war.
Hannes Obermair, Das alte Schneiderhandwerk in Bozen, Der Schlern 32, Heft 1.
Auch die „stickelse“ - Stickerei - war ein typisches Frauengewerbe. Mit der Erlangung des Bürgerrechts – wovon sie nicht ausgeschlossen waren – erlangten Frauen auch die Möglichkeit, selbstständig einen Beruf auszuüben. Dass sie damit zu Selbstständigkeit, Wohlstand und Ansehen gelangen konnten, ist vielfach belegt. Besonders in Köln profilierten sich Frauen wirtschaftlich. Hier wurde das Seidamt – es umfasste alle Berufe, die mit Seidenbe- und -verarbeitung zu tun hatten – fast nur von Frauen geführt. Fast ausschließliches Frauenhandwerk war die Seidenstickerei. Im Wappenstickeramt waren die Frauen den Männern völlig gleichgestellt.
Netzwerk niederdeutscher Darsteller spätmittelalterlichen Alltagslebens und Handwerks (www.tohopesate.de)
In Köln tauchen die die Namen folgender Seidenstickerinnen in Schriftzeugnissen auf:
- Wappen Stickerin Luthe, die Frau des Wappenstickers Johannes de Santen (1340)
- Bela, factrix Stolarum (1343)
- Guytginis, factrix casularum (1346)
- Guda, mitrifex (1350)
- Drude de Wuppervurde, operatrix casularum (1356)
- Stina de Wupervurde, Stolenstickerin (1384)
- Styngin van Nüsse, perlenstickersse.
- Catryngin Reym, Wappenstickerin (1471)
- Frau Conrads von Bolhausen, Stickerin (1531)
Diese wenigen Namen beweisen bereits eine sehr weit gehende Arbeitsteilung innerhalb der Seidenstickerei, wie sie nur bei einer gewissen Ausdehnung dieses Gewerbezweiges entstanden sein konnte; sie zeigen ferner, welch hohe Bedeutung das Sticken geistlicher Gewänder hatte, da gerade auf diesem Gebiete jene Arbeitsteilung eingetreten ist. Auch die ersten männlichen Kölner Seidensticker werden in dieser Zeit namentlich erwähnt: 1344 Johann von Santin, 1368 Emerich, beide Wappensticker, 1378 Tilman wambesticker.
Hans Koch: Geschichte des Seidengewerbes in Köln vom 13. bis zum 18. Jahrhundert, Verlag von Duncker & Humblot, 1907.
Die Tätigkeit von Frauen als professionelle Stickerinnen belegen auch die Aufzeichnungen des englischen Königshofes, wo immer wieder Frauen als Auftragsempfängerinnen genannt werden. So war im 11. Jahrhundert Leofgyd Hofstickerin des englischen Königs Wilhelm des Eroberers (1066-1087) und dessen Gattin.
Mabel von Bury St. Edmunds wird zwischen 1239 und 1244 regelmäßig erwähnt. Sie erhielt im November 1239 ein Auftrag von König Henry III. für ein Messgewand und ein Gabentuch für 10 Pfund. Im Spätsommer 1241 wurde der Messornat fertiggestellt und mit Goldtuch gefüttert, nachdem er von anderen Stickmeistern begutachtet und freigegeben wurde. Später ließ der König die fertige Arbeit noch mit bestickten Bändern und Fransen besetzen, um das Messgewand weiter aufzuwerten.
Zwei Jahre später wurde Mabel ein weiterer königlicher Auftrag zuteil - ein Banner aus Samite, mit Goldfaden und den Bildnissen der Hl. Jungfrau Maria sowie des Hl. Johannes bestickt, das in der Westminster Abbey aufgehängt werden sollte; Dabei gab der König zwar das Bildthema vor, das Design und die Umsetzung überließ er jedoch Mabel, die für die fertige Stickerei 10 Pfund vergütet bekommen sollte.
Der König erinnerte sich wohl gut an die Arbeiten, die Mabel zu seiner vollsten Zufriedenheit gefertigt hatte, denn als er im März 1256 in ihrer Heimatstadt Bury St. Edmunds zu Besuch ist, beschenkt er sie für ihre Dienste „in der Fertigung kirchlicher Ornamente“ mit Kleiderstoff und einer Robe aus Kaninchenfell.
Margaret Wade Labarge, Stitches in Time: Medieval Embroidery in its Social Setting, Florilegium 16, 1999.
Ebenso lieferten Maud de Benetleye sowie Joan de Wobum bestickte Besätze für liturgische Gewänder an den Hof; Maud of Canterbury arbeitete für die Halbschwester des Königs, Alice de Lusignan.
In den Rechnungen der „Great Wardrobe", der Finanzverwaltung des englischen Königshofes, unter König Eduard 1. (1272-1307) wird eine Christiana de Enfield mehrfach genannt. Sie erhielt im Jahr 1303 den Auftrag, in Vorbereitung einer Frankreichreise der englischen Königin Margarethe mit ihrer Werkstatt seidene Kissen, Bettbezüge, Baldachine und Vorhänge mit 2800 Lilien und Leoparden (=Heraldischen Löwen), den Emblemen der Königreiche England und Frankreich, zu besticken. Gemeinsam mit Catherine of Lincoln führte sie den Auftrag aus.
Thomas Ertl: Die Gier der Päpste nach englischen Stickereien. Zu Bedeutung und Verbreitung von Opus Anglicanum im späten Mittelalter, in: Reiche Bilder - Aspekte zur Produktion und Funktion von Stickereien im Spätmittelalter, Uta-Christiane Bergemann, Annemarie Stauffer (Herausgeber),Verlag Schnell & Steiner, 2010.
Mit Johanna Heyroun und Matilda la Settere finden sich zwei weitere Stickerinnen in den königlichen Haushaltsbüchern erwähnt. Johanna Heyroun fertigte in den Jahren 1327-28 schwarze Messgewänder für den Gebrauch in der Kapelle Edwards III an, Matilda la Settere arbeitete für kurze Zeit in der hofeigenen Stickereiwerkstatt des Königs.
Kay Staniland: Medieval Craftsmen – Embroiderers, British Museum Press, 2006.
Eine Vorstellung davon, wie zeitintensiv und Aufwändig die Produktion großer Stickaufträge (zB Messgewänder) war und wie wenig die Stickerinnen im Vergleich zu den Materialkosten verdienten, gibt die Zahlungsbestätigung für das Antependium des Altartisches in der Westminster Abbey in London: „For the wages of four women working on the aforesaid cloth for 3 ¾ years £ 36.“ The material costs for the same altar-frontal, gold and silk thread, pearls, enamels, garnets set in gold, and silver plaques totalled over £220.”
Kay Staniland: Medieval Craftsmen – Embroiderers, British Museum Press, 2006.